Gasprüfungen und TÜV-Vorbereitung für Wohnmobil und Wohnwagen – Sicherheitsprüfungen für Ihr Fahrzeug
Wer mit dem Wohnmobil, Wohnwagen oder Camper unterwegs ist, trägt Verantwortung – für sich, Mitreisende und andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen. Regelmäßige Sicherheitsprüfungen sind dabei keine Formalität, sondern die Grundlage für sicheres Reisen. Seit dem 19. Juni 2025 gilt die Gasprüfung (Flüssiggasanlagenprüfung) nach § 60 StVZO als eigenständige gesetzliche Pflicht. Gleichzeitig bleibt die Hauptuntersuchung (TÜV) für alle zulassungspflichtigen Freizeitfahrzeuge verbindlich.
In unserer Wohnmobilwerkstatt in Neustadt an der Weinstraße führen wir alle vorgeschriebenen Prüfungen durch – übersichtlich, zuverlässig und mit festen Ansprechpersonen.
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Tel.: 06321 - 961 300 800
Unsere Leistungen im Überblick
Gasprüfung nach G 607 (gesetzliche Pflicht seit 19.06.2025)
Seit dem 19. Juni 2025 müssen alle Campingfahrzeuge mit Flüssiggasanlage alle zwei Jahre eine Gasprüfung vorweisen. Die Pflicht gilt für Wohnmobile, Wohnwagen und Camper gleichermaßen und ist unabhängig von der Hauptuntersuchung durchzuführen.
Die Prüfung erfolgt auf Basis des DVGW-Arbeitsblatts G 607, das die Anforderungen an die Anlage und die einzuhaltenden Fristen regelt. Nach bestandener Prüfung wird eine Plakette am Fahrzeug angebracht und das Ergebnis im Prüfbuch dokumentiert.
Gasdichtheitsprüfung (inkl. Frankia & Eura Herstellervorgaben)
Die Gasdichtheitsprüfung ist ein zentraler Bestandteil der vollständigen Gasprüfung. Sie beinhaltet die Kontrolle, ob eine Gasanlage im Wohnmobil oder Caravan wirklich dicht ist oder ob es irgendwo ein Leck gibt.
Wir führen diese Prüfung auch nach den spezifischen Herstellervorgaben von Frankia und Eura Mobil durch.
Hauptuntersuchung (TÜV) für Wohnmobil & Wohnwagen
Wohnmobile unterliegen als zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge der regelmäßigen Hauptuntersuchung. Wohnwagen als Anhänger sind ebenfalls TÜV-pflichtig.
Wir bereiten Ihr Fahrzeug gezielt auf die Hauptuntersuchung vor, beheben erkannte Mängel und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Änderungsabnahmen
Wer sein Fahrzeug umbaut – zum Beispiel durch ein Hochdach, einen Zusatztank oder den Einbau einer neuen Gasanlage – benötigt in der Regel eine Änderungsabnahme.
Wir führen diese fachgerecht durch und stellen sicher, dass Ihr Umbau den geltenden technischen und gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Die Hauptuntersuchung (TÜV)
TÜV-Vorbereitung & Reparaturen
Bei der Hauptuntersuchung werden unter anderem Beleuchtung, Bremsen, Reifen, Lenkung, Karosserie und Abgasanlage geprüft. Typische Mängel, die zum Nichtbestehen führen, sind defekte Beleuchtung, verschlissene Reifen oder undichte Bremsleitungen. Wir überprüfen Ihr Fahrzeug vorab, beheben festgestellte Mängel in unserer Werkstatt und bringen es in den prüffähigen Zustand.
Wann eine Änderungsabnahme fällig wird
Eine Änderungsabnahme ist immer dann erforderlich, wenn am Fahrzeug bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, die die Fahrzeugeigenschaften oder die Zulassung beeinflussen. Dazu zählen unter anderem der Einbau von Hochdächern, Anhängerkupplungen, Zusatztanks oder sicherheitsrelevanten Systemen. Ohne Abnahme kann der Umbau im Schadensfall versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.
Die Gasprüfung G 607
Bei der Gasprüfung werden alle vorhandenen Gasanlagen an Bord, wie Herd, Heizung, Warmwasser und Kühlschrank, auf ihre Funktion und Dichtigkeit überprüft. Sicherheitsrelevante Bauteile, wie Gasschläuche, Gasregler, Sperrhähne und auch die Gasflaschen, dürfen außerdem maximal zehn Jahre alt sein. Zusätzlich werden die Halterungen der Gasflaschen, die Lüftungsöffnung im Gaskasten und die Abgasrohre kontrolliert.
Gasprüfung und TÜV – die wichtigsten Unterschiede im Vergleich
Beide Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben, aber voneinander unabhängig. Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
| Merkmal | Gasprüfung (G 607) | Hauptuntersuchung (TÜV) |
| Rechtsgrundlage | § 60 StVZO | § 29 StVZO |
| Gilt für | alle Freizeitfahrzeuge mit Flüssiggasanlage | zulassungspflichtige Kfz & Anhänger |
| Prüfintervall | alle 2 Jahre | alle 2 Jahre (Wohnmobil), alle 2–3 Jahre (Wohnwagen je nach Gewicht) |
| Prüfinhalt | Gasanlage, Dichtigkeit, Bauteile, Gasflaschen | Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Lenkung, Karosserie |
| Durchführung | zertifizierter Sachkundiger nach G 607 | anerkannte Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ) |
| Nachweis | Plakette & Eintrag im gelben Prüfbuch | TÜV-Plakette am Kennzeichen |
Übersicht: Gasprüfung nach G 607 und Hauptuntersuchung im Vergleich
Gleichwohl ist es praktisch, beide Prüfungen in einem Termin zu kombinieren. Das spart Zeit und Wege.
Warum die Gasprüfung Pflicht ist und was bei Verstoß droht
Wer die Prüfpflicht nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder liegen je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten). Im Schadensfall kann die Versicherung bei fehlendem Nachweis den Kaskoschutz verweigern. Zusätzlich werden Camper ohne gültige Gasprüfung an vielen Campingplätzen abgewiesen.
Für wen sind die Prüfungen relevant?
Klassische Wohnmobil- und Wohnwagen-Besitzer
Wer regelmäßig mit dem Caravan oder Reisemobil auf Reisen geht, hat durch die neuen gesetzlichen Vorgaben klare Pflichten. Die zweijährliche Gasprüfung und die regelmäßige Hauptuntersuchung sichern nicht nur die Mobilität, sondern schützen auch den Versicherungsschutz und ermöglichen den Zutritt zu Campingplätzen ohne Einschränkungen.
Selbstausbauer, Camper und Vanlife
Wer seinen Camper selbst ausgebaut oder umgerüstet hat, steht vor besonderen Anforderungen. Ohne die erste Gasprüfung ist heute kaum noch eine Umschreibung zum Wohnmobil möglich. Jede prüfpflichtige Änderung an der Flüssiggasanlage macht eine neue Gasprüfung erforderlich – ebenso Umbauten, die eine Änderungsabnahme nach sich ziehen.
FAQ – Häufige Fragen zu Gasprüfung und TÜV
Wie oft muss die Gasprüfung gemacht werden?
Die Prüfung muss alle zwei Jahre erneuert werden. Hinzu kommen Pflichtprüfungen vor der erstmaligen Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen an der Gasanlage.
Gilt die Gasprüfungspflicht auch für Wohnwagen?
Ja. § 60 StVZO betrifft sowohl Wohnmobile, Campervans und Urban Camper als auch Wohnwagen und Zeltanhänger mit einer Flüssiggasanlage.
Was ist der Unterschied zwischen Gasprüfung und Dichtigkeitsprüfung?
Die Dichtigkeitsprüfung ist ein Teilbereich der vollständigen Gasprüfung nach G 607. Letztere umfasst zusätzlich Sicht- und Funktionsprüfungen aller Gaskomponenten sowie die Kontrolle von Alter und Zustand der Bauteile.
Wer darf die Gasprüfung durchführen?
Die Prüfung darf nur von zertifizierten Sachkundigen durchgeführt werden. Grundlage dafür ist der G 607-Lehrgang beim Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG).
Muss ich nach einem Umbau neu prüfen lassen?
Ja. Jede prüfpflichtige Änderung an der Flüssiggasanlage macht eine neue Gasprüfung erforderlich. Bei baulichen Veränderungen am Fahrzeug ist zusätzlich eine Änderungsabnahme notwendig.
Kann ich TÜV und Gasprüfung gleichzeitig machen lassen?
Beide Prüfungen sind formal voneinander unabhängig, können aber in einem Termin bei uns durchgeführt werden.
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